Bauen im Bestand

Ansprechpartner und Fördermöglichkeiten für Privatpersonen

Förderprogramme unterliegen laufend Änderungen und Aktualisierungen, daher ist es wichtig sich immer über die aktuell geltenden Konditionen und geltenden Vorgaben zu informieren.

1.   Förderdatenbanken

Mit Hilfe von Förderdatenbanken lassen sich passenden Fördermöglichkeiten für Ihr Objekt finden. Die Förderdatenbanken sind kostenlos und frei zugänglich.

 

Produktfinder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Zinsgünstige Kredite und Zuschüsse können Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten. Mit Hilfe des Produktfinders können passgenau Programme gefunden werden. Jeweils neueste Informationen und aktuelle Konditionen erhalten Sie unter http://www.kfw.de.

 

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI)

Die Förderdatenbank des BMWI beinhaltet Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU. Nach Angabe der Region (Postleitzahl) und Kategorie des Vorhabens werden mögliche Programme gefiltert. Die entsprechende Suchmaske finden Sie hier: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Foerderprogramme/foerderprogramme.html

 

Programme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA)

Das BAFA bietet Fördermittel und Darlehen für Privatpersonen im Bereich Energie, wie z.B. energetische Sanierungen. Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.bafa.de/

 

Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)

Die BayernLabo ist ein Förderinstitut der Bayern Landesbank und ist mit den Bereichen Wohnraum und Sanierung betraut. Mögliche Programme sind unter anderem abhängig von der Eigentums- und Nutzungsstruktur.

Aktuelle Informationen finden Sie unter:  https://bayernlabo.de/

 

 

2.  Denkmalschutz

2.1.          Förderung und Zuschüsse

 

Bayrisches Landesamt für Denkmalpflege

Das Landesamt für Denkmalpflege gewährt Zuschüsse zur Sanierung von Baudenkmälern. Hierbei werden grundsätzlich die sog. Denkmalpflegerischen Mehraufwendungen gefördert, nicht die Gesamtkosten einer Instandsetzung- bzw. Renovierungsmaßnahmen. Es gibt keinen bestimmten Zuschusssatz, vielmehr richtet sich die Höhe u.a. nach der Bedeutung und Dringlichkeit im Einzelfall, der Zahl der vorliegenden Anträge und nach den bereitstehenden Haushaltsmitteln.

https://www.blfd.bayern.de/

 

Landkreis Kitzingen

Der Landkreis Kitzingen gewährt derzeit für denkmalpflegerische Maßnahmen (z.B. Außen- und Innenrenovierung, Fassaden-, Bildstock- und Hoftorsanierungen etc.) Zuschüsse bis zu max. 5.000€.

https://www.kitzingen.de/digitales-buergerbuero/bauamt-gutachten-wohnraumfoerderung-zuschuesse-denkmalpflege/denkmalpflege/foerderung-der-denkmalpflege/

 

Der Bezirk Unterfranken

Der Bezirk Unterfranken gewährt derzeit für denkmalpflegerische Maßnahmen Zuschüsse i. H. v. 10 % bis zu 20 % der denkmalpflegerischen Mehraufwendungen.

Mit der Maßnahme darf erst nach Bewilligung der Zuwendung bzw. der Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns durch den Bezirk Unterfranken begonnen werden. Antragstellung über das Landratsamt Kitzingen, Sachgebiet 61. Weitere Infos finden Sie unter http://www.bezirk-unterfranken.de/

 

 

2.2.          Beratung

 

Die Untere Denkmalschutzbehörde bietet Beratungen an bei Maßnahmen an Baudenkmälern; diese sollten möglichst frühzeitig in Anspruch genommen werden.

https://www.kitzingen.de/digitales-buergerbuero/bauamt-gutachten-wohnraumfoerderung-zuschuesse-denkmalpflege/denkmalpflege/beratung-und-information/

 

Der Sprechtag des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege findet i.d.R. monatlich statt. Sondertermine können gelegentlich vereinbart werden. Terminanmeldungen sind an das Bauamt des LRA Kitzingen zu richten.

 

 

2.3.          Steuervergünstigungen

 

Es wird empfohlen, im Vorfeld von größeren Sanierungsmaßnahmen eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Für die nachfolgend genannten steuerliche Vergünstigungen sind jeweils weitere Voraussetzung zu erfüllen:

 

Denkmalabschreibung nach §7i / §10f EstG

Aufwendungen für die Erhaltung eines Baudenkmals können ggf. bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden.

Voraussetzung ist hierfür u. a.,

  • dass es sich bei dem Gebäude oder Gebäudeteil um ein Baudenkmal oder um den Bestandteil eines sog. "Ensembles" handelt und
  • dass die Maßnahmen vor ihrer Durchführung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt worden sind.

Zur Vorlage beim Finanzamt benötigen Sie dann u. a. eine Bescheinigung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege. Den Antrag zum Herunterladen sowie weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege unter http://www.blfd.bayern.de

 

Sanierungsabschreibung nach §7h / §10f EStG

In Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen können Modernisierungs- und Instanthaltungsmaßnahmen steuerlich geltend gemacht werden, sofern kein bautechnischer Neubau entsteht.

Hierzu ist unbedingt vor Beginn der Maßnahme mit der Gemeinde eine Sanierungsvereinbarung abzuschließen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit der Gemeinde in Verbindung. Nach Abschluss der Baumaßnahme sind die Baukosten der Gemeinde nachzuweisen, die dann eine Bescheinigung für das Finanzamt ausstellt.

 

Weitere mögliche Steuerliche Vergünstigungen:
Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand nach §11a / §11b EstG,

 

Steuervergünstigungen energetischer Sanierungsmaßnahmen nach §35c EstG. 

3. Bauen in bebauter Umgebung

Beratung durch das Landratsam Kitzingen

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

liebe Bewohner des Landkreises Kitzingen,

 

in einer Siedlung zu bauen ist rechtlich und technisch eine relativ leichte Aufgabe. Meist wird auf einem rechteckigen Grundstück mit Abstand zu den Nachbarn mittig ein schlüsselfertiges Haus aufgestellt. Die Regeln sind klar. Werden sie beachtet, so gibt es kaum Probleme.

 

Anders ist das im Dorf oder dort, wo schon Häuser stehen. Die bestehenden Gebäude sind auf oder nahe der Grenze errichtet, die Regeln zu Abstandsflächen sind komplizierter, meist passt kein Fertighaus. Bei einem Umbau muss auf die Umgebung geachtet werden.

 

Dabei hat das Leben im Dorf durchaus Vorzüge. Es vermittelt oft mehr Lebensfreunde, die Wege ins Zentrum sind kurz und trotz engerer Bebauung gibt es versteckte Ecken zum Wohlfühlen und Erholen vom Alltag. Auf zeitgemäßes Wohnen muss deshalb nicht verzichtet werden.

 

Bauen im Bestand bedarf aber mehr Vorbereitung, mehr Planung und mehr Sorgfalt. Wir möchten Ihnen dabei helfen, Ihren Weg zu finden. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Beratung zu den öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Das sind die „Spielregeln“, die von allen Betroffenen berücksichtigt werden müssen. Aufgrund der Daten Ihres Grundstücks geben wir Ihnen einen Einblick über die möglichen Optionen bzw. wo die Grenzen des Machbaren liegen, insbesondere mit Blick auf die Nachbarschaft.

 

Die Beratung erfolgt nach Anmeldung und Terminvergabe. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage:

 

https://www.kitzingen.de/digitales-buergerbuero/bauamt-gutachten-wohnraumfoerderung-zuschuesse-denkmalpflege/bauen-und-planen-gutachterausschuss/bauen-und-planen/

 

Damit wir auf Ihre Wünsche eingehen können, benötigen wir Informationen von Ihnen zum Baugrundstück. Die Daten werden bei der Anmeldung abgefragt. Selbstverständlich können Sie sich auch auf Papier anmelden. Dafür gibt es ein einfaches Formular, das wir Ihnen gerne zusenden (Tel. 09321 928-6104).

 

Die Bauberatung hat eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe des Kreistages des Landkreises Kitzingen ins Leben gerufen. Zunächst als Versuch möchten wir den Bauwilligen helfen. Trotz aller Entbürokratisierung und Digitalisierung werden die Vorgaben für das Zusammenleben nicht einfacher. Auf dem Weg durch den Dschungel der Vorschriften bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an. Unter der E-Mail-Adresse bauberatung@kitzingen.de erreichen Sie uns bei weiteren Fragen.

 

Kitzingen, im April 2023

 

 

 

Tamara Bischof

 

Landrätin