Förderprogramme unterliegen laufend Änderungen und Aktualisierungen, daher ist es wichtig sich immer über die aktuell geltenden Konditionen und geltenden Vorgaben zu informieren.
Mit Hilfe von Förderdatenbanken lassen sich passenden Fördermöglichkeiten für Ihr Objekt finden. Die Förderdatenbanken sind kostenlos und frei zugänglich.
Produktfinder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Zinsgünstige Kredite und Zuschüsse können Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten. Mit Hilfe des Produktfinders können passgenau Programme gefunden werden. Jeweils neueste Informationen und aktuelle Konditionen erhalten Sie unter http://www.kfw.de.
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI)
Die Förderdatenbank des BMWI beinhaltet Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU. Nach Angabe der Region (Postleitzahl) und Kategorie des Vorhabens werden mögliche Programme gefiltert. Die entsprechende Suchmaske finden Sie hier: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Foerderprogramme/foerderprogramme.html
Programme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA)
Das BAFA bietet Fördermittel und Darlehen für Privatpersonen im Bereich Energie, wie z.B. energetische Sanierungen. Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.bafa.de/
Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)
Die BayernLabo ist ein Förderinstitut der Bayern Landesbank und ist mit den Bereichen Wohnraum und Sanierung betraut. Mögliche Programme sind unter anderem abhängig von der Eigentums- und Nutzungsstruktur.
Aktuelle Informationen finden Sie unter: https://bayernlabo.de/
Bayrisches Landesamt für Denkmalpflege
Das Landesamt für Denkmalpflege gewährt Zuschüsse zur Sanierung von Baudenkmälern. Hierbei werden grundsätzlich die sog. Denkmalpflegerischen Mehraufwendungen gefördert, nicht die Gesamtkosten einer Instandsetzung- bzw. Renovierungsmaßnahmen. Es gibt keinen bestimmten Zuschusssatz, vielmehr richtet sich die Höhe u.a. nach der Bedeutung und Dringlichkeit im Einzelfall, der Zahl der vorliegenden Anträge und nach den bereitstehenden Haushaltsmitteln.
Landkreis Kitzingen
Der Landkreis Kitzingen gewährt derzeit für denkmalpflegerische Maßnahmen (z.B. Außen- und Innenrenovierung, Fassaden-, Bildstock- und Hoftorsanierungen etc.) Zuschüsse bis zu max. 5.000€.
Der Bezirk Unterfranken
Der Bezirk Unterfranken gewährt derzeit für denkmalpflegerische Maßnahmen Zuschüsse i. H. v. 10 % bis zu 20 % der denkmalpflegerischen Mehraufwendungen.
Mit der Maßnahme darf erst nach Bewilligung der Zuwendung bzw. der Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns durch den Bezirk Unterfranken begonnen werden. Antragstellung über das Landratsamt Kitzingen, Sachgebiet 61. Weitere Infos finden Sie unter http://www.bezirk-unterfranken.de/
Die Untere Denkmalschutzbehörde bietet Beratungen an bei Maßnahmen an Baudenkmälern; diese sollten möglichst frühzeitig in Anspruch genommen werden.
Der Sprechtag des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege findet i.d.R. monatlich statt. Sondertermine können gelegentlich vereinbart werden. Terminanmeldungen sind an das Bauamt des LRA Kitzingen zu richten.
Es wird empfohlen, im Vorfeld von größeren Sanierungsmaßnahmen eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Für die nachfolgend genannten steuerliche Vergünstigungen sind jeweils weitere Voraussetzung zu erfüllen:
Denkmalabschreibung nach §7i / §10f EstG
Aufwendungen für die Erhaltung eines Baudenkmals können ggf. bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden.
Voraussetzung ist hierfür u. a.,
Zur Vorlage beim Finanzamt benötigen Sie dann u. a. eine Bescheinigung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege. Den Antrag zum Herunterladen sowie weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege unter http://www.blfd.bayern.de
Sanierungsabschreibung nach §7h / §10f EStG
In Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen können Modernisierungs- und Instanthaltungsmaßnahmen steuerlich geltend gemacht werden, sofern kein bautechnischer Neubau entsteht.
Hierzu ist unbedingt vor Beginn der Maßnahme mit der Gemeinde eine Sanierungsvereinbarung abzuschließen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit der Gemeinde in Verbindung. Nach Abschluss der Baumaßnahme sind die Baukosten der Gemeinde nachzuweisen, die dann eine Bescheinigung für das Finanzamt ausstellt.
Weitere mögliche Steuerliche Vergünstigungen:
Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand nach §11a / §11b EstG,
Steuervergünstigungen energetischer Sanierungsmaßnahmen nach §35c EstG.