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Förderprogramm für Amateurmusik in ländlichen Räumen

Der Bundesmusikerverband vergibt im Rahmen des Programms "Impuls" Fördergelder für Chöre und Orchester in ländlichen Gegenden.


Die Förderung soll den Musizierenden Impulse und Motivationshilfen für den zeitnahen Neustart nach der Corona-Pandemie ermöglichen. Sie sollen durch das Förderprogramm zur schnellen Wiederaufnahme der Proben und Konzerte befähigt werden und Unterstützung bei der Gewinnung von Mitgliedern und der Digitalisierung erhalten.


Die Förderung wird aus dem Bundesprogramm "Neustart Kultur" finanziert und umfasst insgesamt 10 Millionen Euro.

 

Antragstellung: 01. bis 31. Mai 2021

Projektzeitraum: 01. Juli bis 31. Dezember 2021

Förderhöhe: 2.500-15.000€

 

Antragsberechtigung: Amateurmusikensembles aus dt. Kommunen von max. 20.000 Einwohner*innen mit regelmäßiger Aktivität in 2018/2019

Eigenanteil: 10% der Antragssumme, ehrenamtliche Arbeit darf einberechnet werden

 

Förderfähig sind etwa Honorare, Sachausgaben und Weiterbildungen. In drei Modulen können Maßnahmen in Höhe von 2.500 bis 15.000 Euro gefördert werden:

  •     Modul A: Kreativer Neustart, z. B. durch Gemeinschaftskonzerte oder innovative Proben- und Aufführungsformen
  •     Modul B: Mitgliedergewinnung, z. B. durch neue Formen der Ansprache oder Projekte mit breiter Teilhabe und Diversität
  •     Modul C: Strukturstärkung, z. B. durch Weiterbildungen, Organisationsentwicklung, digitales Arbeiten

Weitere Informationen finden Sie hier: Impuls – Förderprogramm für Amateurmusik in ländlichen Räumen