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Regionalbudget

Regionalbudget-Förderung von Kleinprojekten

 

Eine neue Fördermöglichkeit für Kleinprojekte wird es in der Allianz Südost 7/22 voraussichtlich ab Februar 2020 geben: „Das Regionalbudget“.

Wir möchten Sie bereits vorab über das Förderprogramm informieren, da der Zeitrahmen eng gesteckt ist und Sie so bereits jetzt Ideen für mögliche Projekte entwickeln können.

 

Die Abwicklung erfolgt über die Stadt Mainbernheim, als sog. „Verantwortliche Stelle“. Die Antragsunterlagen für die Bewilligung des Regionalbudgets wurden beim Amt für Ländliche Entwicklung bereits eingereicht, so dass zu erwarten ist, dass die Allianz Südost 7/22 zeitnah die Zustimmung erhält.

Sobald diese vorliegt, stehen dem Allianzgebiet in diesem Jahr 100.000 € für Kleinprojekte zur Verfügung.

 

Was wird gefördert?

Förderung von Kleinprojekten, die

·         der Umsetzung des Integrieren Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen

·         den Förderrichtlinien des Rahmenplans Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ entsprechen

·         mehr als 500 € und weniger als 20.000 € Nettoprojektkosten haben

·         Förderfähig sind z.B. Maßnahmen in den Bereichen:

o bürgerschaftliches Engagement

o Freizeitangebote

o Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

o Angebote für Senioren oder Jugendliche

o Natur

o Grundversorgung im ländlichen Raum

o U.v.m.

 

Wie sieht die Förderung aus?

Die Projektkosten können bis zu 80% gefördert werden (gedeckelt auf max. 10.000 €). Der Eigenanteil des Projektträgers liegt bei mindestens 20%.

 

Was ist noch zu beachten?

·         Das Projekt muss durch den Antragsteller vorfinanziert werden

·         Mit der Umsetzung des Projekts darf erst nach der Förderzusage begonnen werden

·         Das Projekt muss bis zum 01.10.2020 umgesetzt und abgerechnet sein

·         Projektanträge können sowohl juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts stellen, als auch natürliche Personen und Personengesellschaften

·         Für Unternehmen: De-minimis Regelung (Beihilfevorschriften der EU) sind zu beachten

 

 

Der offizielle Projektaufruf erfolgt nach der Bewilligung, in dessen Rahmen Projektanträge gesammelt und nach festgelegten Kriterien bewertet werden. Über das Ergebnis der Bewertung informiert die „Verantwortliche Stelle“ die Antragssteller. Erst dann darf mit der Umsetzung des Projekts begonnen werden.

 

Weitere Informationen und Details zum Regionalbudget sowie der Förderantrag für die Kleinprojekte werden in Kürze auf der Homepage der Allianz Südost 7/22 und der Stadt Mainbernheim veröffentlichte und zum Download zur Verfügung gestellt. 

 

Für weitere Fragen steht Ihnen die Allianzmanagerin Linda Schlereth gerne zur Verfügung. 

Telefon: 09323-8715-77

Mail: linda.schlereth@suedost722.de