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Regionalbudget 2021- Förderung von Kleinprojekten

 

Regionalbudget-Förderung von Kleinprojekten

 

Die Allianz Südost 7/22 hat sich auch für das Jahr 2021 um ein Regionalbudget beworben, welches vom Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken gefördert wird. Mit insgesamt 100.000€ können damit voraussichtlich im Jahr 2021 Kleinprojekte in den Allianzkommunen gefördert werden- vorbehaltlich der noch ausstehenden Bewilligung durch das ALE. Die Abwicklung erfolgt über die Stadt Mainbernheim, als sog. „Verantwortliche Stelle“.

 

 

Was wird gefördert?

 

Förderung von Kleinprojekten, die

 

·         der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen

 

·         den Förderrichtlinien des Rahmenplans Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ entsprechen

 

·         die förderfähigen Gesamtkosten (Nettokosten) dürfen 20.000€ nicht überschreiten

 

·         der Zuwendungsbedarf muss die Bagatellgrenze von 500€ überschreiten.

 

·         Förderfähig sind z.B. Maßnahmen in den Bereichen:

 

o bürgerschaftliches Engagement

 

o Freizeitangebote

 

o Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

 

o Angebote für Senioren oder Jugendliche

 

o Natur

 

o Grundversorgung im ländlichen Raum

 

o u.v.m.

 

 

Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand von Auswahlkriterien bewertet.

 

 

Wie sieht die Förderung aus?

 

Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80% bezuschusst, jedoch mit maximal 10.000 €.

 

 

Was ist noch zu beachten?

 

·          Abgabe der Förderanfragen bis spätestens 31.03.2021

 

·         das Projekt muss durch den Antragsteller vorfinanziert werden

 

·         mit der Umsetzung des Projekts darf erst nach der Förderzusage begonnen werden

 

·         das Projekt muss bis zum 20.09.2021 umgesetzt und abgerechnet sein

 

·         Projektanträge können sowohl juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts stellen, als auch natürliche Personen und Personengesellschaften

 

·         für Unternehmen: De-minimis Regelung (Beihilfevorschriften der EU) sind zu beachten

 

·         Anträge von Privatpersonen und Unternehmen werden nachrangig betrachtet

 

 

Für weitere Fragen steht Ihnen die Allianzmanagerin Linda Schlereth gerne zur Verfügung.

 

Telefon: 09323-8715-77; Mail: linda.schlereth@suedost722.de