Der ILE-Zusammenschluss Südost 7/22 beabsichtigt für das Jahr 2024 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken die Förderung eines Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Höhe von 100.000 EUR zu beantragen. Im Falle der Bewilligung durch das ALE erfolgt die Förderung nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.
Eine Förderung kann nur unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE erfolgen.
Sobald die aktuellen Details zum Stellen der Förderanfragen und den Auswahlkriterien bekannt sind, erfahren Sie es hier!